Spezifische Garantiebedingungen für Cotec-Produkte
§1. Allgemeine Bestimmungen
1. ADOT Sp. z o.o. (nachstehend "Garant" genannt) gewährt eine dreijährige Garantie auf seine Produkte, d.h. Katzenmöbel und ihre Bestandteile: Kratzsäulen, Holzelemente, Verbindungen und Polster. Diese Garantie gilt nur für die nicht-kommerzielle Nutzung.
2. Die Garantie erstreckt sich insbesondere auf technologische Mängel, die während der Nutzung der Möbel aufgedeckt werden: Verfärbung, Oberflächenabblätterung, Delaminierung, Delamination, Verformungen, die nicht durch Überflutung oder übermäßige Feuchtigkeit entstanden sind; Risse in Metallelementen, die nicht durch das Verschulden des Benutzers entstanden sind; Risse, die durch Spannung oder andere Materialfehler und nicht durch übermäßige Kraft oder Überlastung entstanden sind.
3. Garantie beginnt an dem Tag, an dem der Kaufbeleg (Kassenzettel oder MwSt.-Rechnung) oder das Garantie-Dokument ausgestellt wird. Bitte bewahren Sie die Dokumente auf, die es ermöglichen, die Garantiezeit zu definieren. 4. Diese Garantie gilt nicht, wenn die Möbel oder die ergänzenden Elemente entgegen ihrem Verwendungszweck verwendet werden.
§2. Mängel, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind
1. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die in einer Weise verwendet wurden, die nicht mit den Nutzungsbedingungen der Möbel und ihrem Verwendungszweck übereinstimmt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Möbeln entstehen, wie z.B. Schäden an Holzelementen und Polstern, die durch intensives Kratzen der Katze und durch negative äußere Faktoren verursacht wurden: mechanische Beschädigungen (Stöße, Kratzer usw.), längerer Kontakt mit Feuchtigkeit/Wasser, Exposition des Produkts gegenüber niedrige Temperaturen (unter +15 ̊C), Exposition des Produkts gegenüber hohen Temperaturen (über +30 ̊C), unsachgemäße Wartung (z.B. Verwendung von starken Chemikalien oder Reinigungsmitteln, die nicht ihrem Verwendungszweck entsprechen), mangelnde Wartung (z.B. permanente Verschmutzung, nicht angezogene lockere Schrauben), direkter Kontakt mit Feuer oder Kontakt mit einem stark erhitzten Gegenstand, übermäßige Überlastung (auch im Stehen oder Sitzen auf dem Kratzbaum).
3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Änderungen oder Erweiterungen von Katzenmöbeln, die unter Verwendung von nicht bei ADOT Sp. z o.o. gekauften Komponenten oder Materialien vorgenommen wurden.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eigenschaften der verwendeten Materialien (z.B. bei Holz oder Naturfurnier auf deren Maserung, Struktur oder natürliche Verfärbung sowie auf leichte Farbunterschiede zu den vorgestellten Prototypen) und auf Veränderungen, die durch normalen Verschleiß der Materialien entstehen.
§3. Verpflichtungen des Garantiegebers
1. Der Garantiegeber ist verpflichtet, auf die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Einreichung zu antworten.
2. Der Garantiegeber ist verpflichtet, den während der Garantiezeit festgestellten Mangel des Produkts rechtzeitig zu beseitigen:
3. bis 14 Tage ab dem Datum der Anerkennung der Reklamation, wenn die Reparatur nicht den Austausch von Strukturelementen des Produkts erfordert,
4. bis zu 30 Tage ab dem Datum der Annahme der Beschwerde, wenn die Reparatur den Austausch von Strukturelementen des Produkts erfordert.
5. Beim Auftreten von Faktoren, die außerhalb des Einflusses des Garanten liegen und die es unmöglich machen, die Reklamation gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 3, Absatz 2 zu bearbeiten, kann die Frist für die Mängelbeseitigung verlängert werden. In dieser Situation wird der Termin individuell vereinbart. Alle zusätzlichen Vereinbarungen müssen unter Androhung der Nichtigkeit schriftlich getroffen werden.
6. Der Garantiegeber sorgt für den Ersatz des gekauften Produkts oder seiner Teile nur bei Mängeln, die nicht zu beseitigen sind.
7. Der Garantiegeber bietet die Möglichkeit, einen Preisnachlass vom Nettopreis zu gewähren, der dem festgestellten Mangel entspricht. Der Mangel, für den der Rabatt gewährt wurde, ist am Tag der Gewährung von der Garantie ausgeschlossen.
8. In jedem Fall kann sich der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen aus der Garantie befreien, indem er dem Käufer einen Betrag in Höhe des Preises zahlt, den der Käufer für das von dem durch die Garantie abgedeckten Mangel betroffene Produkt bezahlt hat. In einem solchen Fall wird das von dem Fehler betroffene Produkt an den Garantiegeber zurückgegeben.
9. Im Falle von strukturellen/farblichen Änderungen an einzelnen Komponenten des Produkts (Polsterung, Teppichboden, Lackfarbe, Verbindungssystem), die während der Garantiezeit eingeführt werden, behält sich der Garantiegeber das Recht vor, das Element, das im Rahmen der Garantie repariert oder ersetzt werden muss, durch ein anderes verfügbares Element mit gleicher oder ähnlicher Funktion zu ersetzen.
§4. Zusätzliche Informationen
1. Der Garantiegeber erfüllt seine Aufgaben innerhalb von 14 Tagen nach dem in Artikel 580 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Verfahren.
2. Der Garantiegeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Garantie ergeben, gütlich beigelegt werden.
3. Die Garantie für die verkauften Verbrauchsgüter schließt die Rechte des Käufers, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Waren nicht mit der im Gesetz über die besonderen Bedingungen für den Verbrauchsgüterkauf vom 27. Juli 2002 genannten Vereinbarung übereinstimmen, sowie andere Verbraucherrechte nach allgemein gültigem Recht nicht aus, schränkt sie nicht ein und setzt sie nicht aus.